Treibhausgasquote
(THG-Quote)

Erstmals wurde 2007 eine Quotenregelung (zunächst Biokraftstoffqoute) eingeführt. Sie wurde ins Leben gerufen, um die Reduzierung von schädlichen Treibgasen in der Atmosphäre voranzubringen. Diese unternehmensbezogene Quotenverpflichtung legt fest, in welchem Maß die Unternehmen Treibhausemission durch ihren in Verkehr gebrachten Kraftstoff Verunreinigungen verursachen.

Seit 01.01.2022 die Treibhausgasminderungsquote (THG) in Kraft getreten. Durch diese neue EU-Richtlinie sind die Mineralölunternehmen zum Ausgleich ihrer Emissionen verpflichte. Sie besitzen ein E-Auto, E-Roller, E-Mofa oder eine öffentlich zugängliche Ladestation? Dann profitieren Sie durch die Entschädigung aus dem Verursacherprinzip.

Wie kann man dies verstehen? Dadurch, dass Sie mit Ihrem Elektroauto, Elektroroller oder ihrer öffentlich zugänglichen Ladestation einen Beitrag zur klimaschonenden Fortbewegung beitragen, erhalten Sie im Quoten-Handelssystem eine finanzielle Kompensation. Was heißt das genau? Sie veräußern sozusagen eine pauschalierte Strommenge und dafür erhalten Sie jährlich einen Ausgleich.

Privatpersonen und auch Unternehmer können diese Abwicklung jedoch nicht alleine vornehmen, da der Gesetzgeber eine Bündelung der CO2-Minderung vorgibt.

Als unabhängige Strom-, Gas- und Photovoltaikberaterin habe ich die Möglichkeit, diese Aufgabe für Sie zu erledigen. Dabei entstehen Ihnen keine Kosten. Ganz einfach erhalten Sie jedes Jahr die Ausgleichszahlung auf Ihr Konto überwiesen. Nehmen Sie noch heute mit mir Kontakt auf!