Steueränderungen im Photovoltaik-Bereich 2023

Solaranlage auf dem Dach

Sie werden es in den Nachrichten bereits gehört haben, dass es ab 01.01.2023 neue Bestimmungen, bei der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage gibt. Wir listen hier alle Änderungen auf, damit es für Sie leichter ersichtlich ist, was nun von der Regierung erlassen wurde.

Umsatzsteuersatz 19%

Die Förderung zur Photovoltaikanlage war bis dato Ländersache. So konnte jedes Bundesland selbst entscheiden, welche Fördermöglichkeiten den Bürgern ermöglicht wurden. Jedoch war das Voranschreiten in der Umsetzung unserer Regierung zu zögerlich und wurde nun allgemeingültig für Deutschland umgesetzt.


Was heißt das genau?
Alle Photovoltaikanlagen, die ab dem 01.01.2023 geliefert, montiert und in Betrieb genommen werden (d.h. Rechnungstellung ab 01.01.2023) werden mit 0% Umsatzsteuersatz abgerechnet. Somit erhalten Sie eine Subvention von 19%. Für Sie ist dann nur noch der Nettobetrag relevant. Jedoch sind Wallboxen von dieser Regelung noch ausgenommen.

Das bedeutet, wenn Sie eine Wallbox mit planen, wird für diese weiterhin der Steuersatz von 19% berechnet.

Photovoltaikanlagen ab 10 kWp

Bis dato war es so, dass alle Anlagen, die bis 10 kWp geplant und realisiert wurden, als Privatanlagen galten. Alle über 10 kWp waren anmeldepflichtig und wurden als gewerbliche Anlagen angesehen und musste der Finanzbehörde als Gewerbeanlage gemeldet werden. Dies ist nun auf 30 kWp ausgeweitet worden.

!!!! ACHTUNG!!!!!

Bei allen Solaranlagen (Photovoltaikanlagen) wird der Überschluss ins öffentliche Netz eingespeist und Sie erhalten aktuell pro Kilowattstunde 8,2 Cent Einspeisevergütung. Somit erwirtschaften Sie Einnahmen! Sobald Einnahmen erzielt werden, müssen diese dem Finanzamt gemeldet werden. Daher ist jede Anlage anmeldepflichtig. Jedoch genügt es, bei Anlagen bis 30 kWp die Anmeldung als Kleinunternehmer vorzunehmen und somit 1x im Jahr die Meldung ans Finanzamt mit der Einkommenssteuererklärung zu machen.

Taschenrechner
Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen entfällt ab 01.01.2023